Der Verband Deutscher Metallhändler e.V. (VDM) bemängelt, dass die fehlende Rückmeldung Chinas bei der Aktualisierung der Verordnung 1418/2007 und die daraus resultierenden Konsequenzen nicht eher durch die EU-Kommission kommuniziert wurden. Die Verordnung wurde am 21. Oktober 2021 veröffentlicht und tritt am 10. November 2021 in Kraft. Ab dem Datum des Inkrafttretens unterliegen alle Abfallverbringungen nach China dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Mit Blick auf die laufenden Verträge benötige es nach Meinung des VDM dringend eine längere Übergangsfrist. Das gegebene Zeitfenster von 20 Tagen ist viel zu kurz, um sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.
Das Problem besteht insbesondere darin, dass juristisch gesehen Abfallverbringungen nach China mit vorheriger schriftlichen Notifizierungsverfahren zwar noch möglich sind, praktisch gesehen die chinesischen Behörden aber keiner Abfallverbringung zustimmen werden, auch nicht, wenn es sich um qualitativ hochaufbereitete Metalle handelt. Der Grund dafür ist, dass es sich in China bei entsprechend aufbereiteten Metallen um „recyceld raw materials“ und nicht um Abfälle handelt. Das Wort Abfall fällt einem bei einem schriftlichen Notifizierungsverfahren mit Blick auf die chinesische Importpolitik auf die Füße. Das ist ärgerlich, weil die chinesischen Importregularien für Kupfer- und Kupferlegierungsschrotte bereits heute über den Standard vom europäischen End-of-Waste liegen. Wir exportieren zwar nach Abfallrecht, aber wir exportieren keine Abfälle, sondern Rohstoffe aus dem Recycling. Diesen Status kennt das europäische Abfallrecht aber leider nicht.
Eine Lösung könnte nach Meinung des VDM trotzdem die Nutzung der europäischen End-of-Waste-Verordnung bieten. Wenn das Material das europäische Abfallende erreicht und den chinesischen nationalen Normen entspricht, könnte der Handel auch weiterhin ohne Notifizierung möglich sein.