Die Verbände bvse, BDSV, VDM, BGL und DIE PAPIERINDUSTRIE haben sich Anfang März mit einer gemeinsamen Stellungnahme an die Politik gewandt. Hintergrund ist die Umsetzung der neuen EU-Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EU) 2024/1157), deren operative Regelungen ab dem 21. Mai 2026 gelten.
Im Mittelpunkt der Stellungnahme stehen zwei Punkte: die verpflichtende Nutzung des digitalen Systems DIWASS (Digital Waste Shipment System) sowie die neue Vorgabe, das Formular nach Anhang VII spätestens zwei Arbeitstage vor Beginn einer Verbringung auszufüllen.
Die Verbände sehen bei beiden Regelungen erhebliche praktische Umsetzungsprobleme. Daher fordern wir insbesondere eine Übergangsphase von mindestens zwölf Monaten für die Einführung von DIWASS, während der alternative Übermittlungswege sanktionsfrei möglich bleiben sollten. Zudem setzen wir uns für die Aufhebung bzw. flexible Gestaltung der Zwei-Arbeitstage-Voranmeldefrist beim Annex-VII-Formular ein.
Ziel unserer Schreiben ist eine praxistaugliche Umsetzung der Verordnung, die funktionierende Recycling- und Logistikprozesse nicht gefährdet und zugleich die Funktionsfähigkeit der europäischen Kreislaufwirtschaft sicherstellt.
Das versendete Schreiben finden Sie hier, exemplarisch in diesem Fall der Brief an die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie.

