VDM Pressemeldung: Gemeinsame Stellungnahme der unterzeichnenden Verbände zur Verbändeanhörung betreffend den Referentenentwurf eines Gesetzes und den Referentenentwurf einer Verordnung zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes

6. Juli 2026

Die unterzeichnenden Verbände und Entsorgergemeinschaften begrüßen ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung, Bürokratie abzubauen sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren effizienter und praxistauglicher auszugestalten. Dieses Anliegen wird von den Verbänden grundsätzlich unterstützt.

Der vorliegende Referentenentwurf enthält jedoch eine Vielzahl umfangreicher Änderungen in unterschiedlichen umweltrechtlichen Regelungsbereichen. Eine sachgerechte Bewertung dieser Regelungen setzt eine eingehende rechtliche und fachliche Prüfung sowie eine Abstimmung mit den betroffenen Mitgliedsunternehmen und den zuständigen Gremien der Verbände voraus. Angesichts der äußerst kurzen Stellungnahmefrist von drei Werktagen war dies für uns nicht möglich.

Die unterzeichnenden Verbände sehen daher von einer inhaltlich differenzierten Stellungnahme zu den einzelnen Regelungen innerhalb der gesetzten Frist ab.

Der Zweck einer Verbändeanhörung besteht darin, die praktische Erfahrung und die fachliche Expertise der betroffenen Wirtschaftskreise frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen. Sie soll die Möglichkeit eröffnen, die Auswirkungen geplanter Regelungen realitätsnah zu bewerten, Vollzugs- und Umsetzungsprobleme frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls noch vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sachgerechte Anpassungen vorzunehmen.

Dieser Zweck kann jedoch nur erreicht werden, wenn den Verbänden ausreichend Zeit für eine sorgfältige Prüfung des Referentenentwurfs, die Einbindung ihrer Mitgliedsunternehmen sowie die erforderlichen internen Abstimmungsprozesse eingeräumt wird. Eine Beteiligung, die aufgrund unangemessen kurzer Fristen lediglich formaler Natur ist, wird dem Anspruch einer ernsthaften Verbändeanhörung nicht gerecht. Sie läuft Gefahr, die gesetzgeberisch gewollte Einbindung der betroffenen Kreise auf eine bloße Formalie zu reduzieren und den Mehrwert der Verbändebeteiligung für eine ausgewogene, vollzugstaugliche und rechtssichere Gesetzgebung weitgehend zu verfehlen. Für künftige Gesetzgebungsverfahren bitten wir nachdrücklich darum, den betroffenen Verbänden angemessene Beteiligungsfristen einzuräumen.

Ferner bitten die Unterzeichner, die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme angemessen zu verlängern. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Verbände ihre gesetzgeberisch gewünschte Funktion als fachkundige Ansprechpartner der Praxis sachgerecht wahrnehmen und einen konstruktiven Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen Gesetzgebung leisten können.

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